Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Interview

Ronald Dallhammer und Helmut Kellermann, Namensgeber und Gründer der Bensheimer Rechtsanwaltskanzlei Dallhammer & Kellermann Fachanwälte, sind die ersten Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht und Erbrecht in Bensheim.
Die beiden erfahrenen Advokaten standen im Interview Rede und Antwort:

Wie kommt es, dass der Begriff der Spezialisierung derzeit in aller Munde ist?

Dallhammer: Die Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer hat in den vergangenen Jahren überraschend eine Reihe weiterer Fachanwaltsbezeichnungen zugelassen; die Rechtssuchenden können mittlerweile unter 19 Fachanwaltschaften wählen.

Gab es früher keine Spezialisierung?

Kellermann: Die Philosophie unserer Kanzlei war es stets, den Mandanten optimal zu betreuen – das geht nur mit Spezialisierung.

Dallhammer: Der Gedanke der Spezialisierung führte auch zur Kanzleigründung im Jahr 1995; nach wenigen Jahren hatten wir unser Unternehmenskonzept umgesetzt: heute sind wir mit sieben Spezialisten die größte Anwaltskanzlei in Bensheim und decken alle juristischen Kerngebiete kompetent ab.

Sind dann Fachanwälte überhaupt etwas Besonderes?

Dallhammer: Ja und nein. Ja, weil mit der Einführung der Fachanwaltschaften gewisse Standards geschaffen wurden, die wichtig sind, um Qualität zu gewährleisten. Bei allen Fachanwaltschaften müssen die Rechtsanwälte besondere praktische und theoretische Kenntnisse nachweisen, und alle Fachanwälte müssen sich jährlich auf ihren Rechtsgebieten in besonderem Maße fortbilden.
Und nein, weil der Fachanwaltstitel alleine nicht alles ist. Selbstverständlich kommt es in erster Linie auf die Erfahrung an; ich selbst bin seit 1985 als Anwalt mit Schwerpunkt im Baurecht tätig - bis 2007 noch ohne Fachanwaltsbezeichnung.

Die Rechtsanwälte wollen mit den Fachanwaltschaften offenbar dem zunehmenden Bedarf der Bürger nach besonderem Fachrat Rechnung tragen?

Kellermann: Exakt – insbesondere weil der Staat mit seinem neuen Rechtsdienstleistungsgesetz die „Rechtsberatung light“ möglich gemacht hat.

Was meinen Sie mit „Rechtsberatung light“?

Kellermann: Im neuen Gesetz ist unter anderem vorgesehen, dass Rechtsdienstleistungen, die lediglich eine Nebenleistung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit bilden, auch von Laien erbracht werden dürfen. Die vorgesehene Definition der Nebenleistung kann dabei so weit ausgelegt werden, dass beispielsweise auch Banken, Kfz-Werkstätten und andere Unternehmen Rechtsberatung ohne Beteiligung eines Rechtsanwalts anbieten können. Und das bedeutet: Rechtsberatung ohne Gewähr (Haftung ausgeschlossen), die zu erheblichen Risiken für den Verbraucher führt, weil sich der vermeintlich einfache und billige Rechtsrat schnell als kostspieliger Holzweg erweisen kann.

Warum wollen KfZ-Werkstätten, Banken oder Architekten denn überhaupt Rechtsrat erteilen?

Dallhammer: Im vermeintlichen Interesse eines Dienstleistungsangebotes aus einer Hand ist die Versuchung für Gewerbetreibende groß, Rechtsberatung anzubieten, obwohl die entsprechende Fachkenntnis nicht vorhanden ist und auch nicht vorhanden sein kann. Dem Rechtsuchenden drohen hier durch unqualifizierten Rechtsrat irreparable Schäden, die - anders als bei möglichen Fehlern eines Anwalts - auch nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt sind. Außerdem kann der Verbraucher sich nicht unbedingt darauf verlassen, wirklich unabhängig beraten zu werden. Bei nichtanwaltlichen Rechtsdienstleistungen spielen allzu oft auch die wirtschaftlichen Eigeninteressen des Beraters eine Rolle.

Und wie reagieren Sie auf diese vom Gesetzgeber initiierte Entwicklung, Rechtsberatung in Teilen auch für Nichtanwälte weiter zu öffnen?

Kellermann: Mit Qualität. Rechtsberatung ist keine Konfektionsware, jeder Sachverhalt muss individuell bewertet und beurteilt werden. Deshalb kann es qualifizierte Rechtsberatung nur von Rechtsanwälten geben.

Und was versteht Ihre Fachanwaltskanzlei unter qualifizierter Rechtsberatung?

Dallhammer: Die Anwälte unserer Kanzlei haben sich auf die juristischen Kerngebiete spezialisiert, absolvieren in den Schwerpunkten zusätzliche Ausbildungen und bilden sich mehrmals im Jahr fort, um auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu sein. Das schafft Standards, die Vertrauen ermöglichen.

Fachanwaltschaften gibt es auf folgenden Rechtsgebieten:

Arbeitsrecht, Agrarecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht (IT-Recht), Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.