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Die spezialisierten Anwälte verstehen sich aber auch hervorragend im Teamwork und können im Bedarfsfall auf qualifizierte Kooperationspartner zurückgreifen, was zu einer optimalen Vertretung Ihrer Interessen als Mandant führt.
Die hohe Qualifikation der Rechtsanwälte wird durch ständige Aus- und Weiterbildung und durch den stetigen Erwerb von Fachanwaltstiteln sichergestellt. Die Bezeichnung „Fachanwalt” wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nur dann verliehen, wenn der Nachweis besonderer Fachkenntnisse und einer Mindestzahl von bearbeiteten Fällen in dem jeweiligen Sachgebiet geführt ist. Der Fachanwalt ist zur jährlichen Fortbildung verpflichtet und hat diese gegenüber der Berufsaufsicht nachzuweisen.