Professionelle Beratung und Unterstützung
Das Insolvenzrecht ist Bestandteil des Zivilrechts, das sich mit den Rechten von Gläubigern bei Insolvenz eines Schuldners befasst. Die Insolvenzordnung regelt die Verteilung des Vermögens eines zahlungsunfähigen Schuldners an die Gläubiger und das dazugehörige Verfahren.
Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gewinnt das Insolvenzrecht enorm an Bedeutung.
Unsere fachkundigen Anwälte unterstützen und begleiten Unternehmer bei den wirtschaftlich und rechtlich oft komplexen Abwicklungs- bzw. Umstrukturierungsvorgängen zum Aufbau und zur Positionierung des Neuunternehmens auf dem Markt, aber auch bei der Abwicklung alter Vertragsverhältnisse oder sonstiger Verpflichtungen.
In Bezug auf "Insolvenzverfahren" leistet unsere Sozietät dem Unternehmer kompetente Unterstützung. Wobei wir dabei nicht nur die Rechte und Pflichten gegenüber dem Insolvenzverwalter im Blick behalten, sondern uns insbesondere auch um die Abwehr von Haftungsinanspruchnahmen seitens des Finanzamtes oder der Krankenkassen kümmern.
In solcherlei Krisensituationen wird nicht selten auch die persönliche Vermögenssituation des Unternehmers in Mitleidenschaft gezogen. Wir stehen Ihnen gerne auch bei der Durchführung des persönlichen Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Restschuldbefreiung zur Seite.