Anwaltliche Hilfe bei Problemen rund um das Auto
Das Gebiet des Autorechts ist äußerst vielschichtig und mit besonderen Problemen behaftet. Ein wichtiger Aspekt des Autorechts ist das Autokaufrecht. Hierbei geht es insbesondere um folgende Fragestellungen:
Besonders relevant ist der Bereich des Rücktritts (früher: „Wandelung“). Hier kann häufig sehr schnell die Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs erreicht werden. Für den erfolgreichen Rücktritt müssen die Voraussetzungen: „erheblicher Mangel“, (entbehrliche) „Fristsetzung“ und „Rücktrittserklärung“ erfüllt sein.
Es gibt gute Gründe, warum ein Rücktritt nur mit Hilfe eines Anwalts erfolgen sollte. Er weiß, welche Maßnahmen wann erforderlich sind, führt die Korrespondenz und die notwendigen Verhandlungen mit dem Verkäufer. Die Rückabwicklung erfolgt wegen konsequenter Fristenüberwachung äußerst zügig. Denn häufig versuchen die Verkäufer auf Zeit zu spielen, den Kunden hinzuhalten und immer wieder neue Reparaturen durchzuführen. Der Anwalt weiß auch, welche Forderungen der Käufer tatsächlich geltend machen kann und wie man hohen Forderungen der Verkäufer begegnet. Und: der Anwalt verhindert überdies, dass die Kunden der Autohäuser nicht unnötig ihre weiteren Rechte verlieren durch übereilte nachteilige Vereinbarungen, welche die Autohäuser gerne mit ihren Kunden schließen. Wichtig ist darüber hinaus, dass bei einem berechtigten Rücktritt die Kosten für die Einschaltung eines Anwalts vom Verkäufer zu erstatten sind. Sinnvoll ist allerdings dennoch die Kostenabsicherung durch eine Rechtsschutzversicherung.
Aber auch der Bereich des Leasings ist Teil des Autorechts. Hier tauchen vor allem zwei Fragestellungen immer wieder auf:
Auch die Autofinanzierung stellt einen Teil des Autorechts dar. Probleme treten dann auf, wenn die Finanzierungsverträge vorzeitig beendet werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn das finanzierte Fahrzeug verunfallt oder die Raten nicht mehr geleistet werden können. Die Besonderheit ist, dass das Gesetz beim Kauf- und Finanzierungsvertrag eines Verbrauchers die besondere Regelung des „verbundenen Vertrages“ vorsieht. Die Folgen des Vorliegens eines verbundenen Geschäftes sind in § 358 BGB geregelt.
Wird ein Fahrzeug repariert, ist Werkvertragsrecht anzuwenden. Auch dieses unterliegt bei der Kfz-Reparatur einigen Besonderheiten, zu beachten ist das spezielle werkvertragliche Gewährleistungsrecht.
Wird ein Fahrzeug beschädigt, sind unter anderem Fragen im Bereich des Versicherungsrechts zu klären, insbesondere Haftungsfragen, Fragen hinsichtlich der Eintrittspflicht der Versicherung oder der Erhöhung von Versicherungsbeiträgen.
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Ansprüche im Gebiet des Autorechts effektiv und optimal umzusetzen.