Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Vereinsrecht

Vereine gründen, Vereine verwalten und Konflikte lösen.


Von der Gründung, über den laufenden Betrieb bis hin zur Beendigung eines Vereins gilt es, vieles zu beachten. Das Vereinsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und folgt aus der Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Grundgesetz.


Im Vereinsrecht sind insbesondere die Erstellung der Satzung mit Festlegung des Vereinszwecks und die daraus folgenden Festlegungen für die Durchführung der Jahreshauptversammlung mit eventuellen Wahlen sowie der Vorstandssitzungen zu berücksichtigen.

Bei Streitigkeiten innerhalb des Vereins sind die satzungsgemäßen Verfahren, wie z.B. Anrufung eines Vereins- oder Verbandsgerichts, einzuhalten. Die ordnungsgemäße Verbuchung der eingehenden Gelder (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden) sowie regelmäßige Meldungen an das Finanzamt sind bei gemeinnützigen Vereinen von besonderer Wichtigkeit, da bei Verstößen der Verlust der Gemeinnützigkeit droht.

In unserer Kanzlei sind mehrere Anwälte im Vorstand gemeinnütziger Vereine tätig, weshalb wir Ihnen insbesondere hinsichtlich der Auflösung eines Vereins, der Mitgliedschaftsrechte, der Mitgliederversammlung, dem Vorstand, der Eintragung ins Vereinsregister sowie der Satzung des Vereins in besonderem Maße kompetent beratend zur Seite stehen können.