Das Medizinrecht beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung der Beziehungen zwischen Arzt und Patient sowie von Ärzten untereinander. Vom Medizinrecht umfasst sind außerdem die öffentlich-rechtlichen Regelungen zur Ausübung des ärztlichen Berufes und das Meldewesen meldepflichtiger Krankheiten, das Krankenhausrecht, das Recht der Pflegeberufe, das Recht der Apotheken und das Pharmarecht.
All diese Anwendungsbereiche sind geprägt durch den Konflikt zwischen der Ermöglichung einer möglichst optimalen medizinischen Versorgung und der Notwendigkeit eines in seiner Gesamtheit finanzierbaren Gesundheitssystems.
Wir zeigen den Beratungssuchenden auf, welche Rechte ihnen zustehen und welchen Verpflichtungen sie unterworfen sind.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Sammlung von dafür notwendigen Informationen und stehen Ihnen beratend und gegebenenfalls vor Gericht bei der Durchsetzung Ihrer Interessen zur Seite. Ihr Ansprechpartner für Medizinrecht in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Thorsten Eschborn.