Prozessführung im Mittelpunkt
Die häufigsten Probleme ergeben sich bei der Auslegung eines Testamentes, der Bestimmung der Erbschaftsquoten, der Bewertung der Erbmasse, insbesondere bei Immobilien und Anteilen an Firmen sowie bei Verschwinden von Teilen der Erbmasse.
Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen setzt die Durchsetzung umfangreicher Auskunftsansprüche voraus. Ohne diese Auskünfte ist der Pflichtteilsberechtigte regelmäßig nicht in der Lage, den Umfang der Erbschaft zu beurteilen und seine Ansprüche zu beziffern. Auch hier sind regelmäßig komplizierte Bewertungsfragen (des Nachlasses) zu klären.
Unser Fachanwalt für Erbrecht Helmut Kellermann hat in allen Bereichen des Erbrechts durch die erfolgreiche Führung von Gerichtsverfahren und die ständige Weiterbildung in Seminaren umfangreiche Erfahrungen gesammelt und kann sich insofern optimal mit Ihren Belangen befassen.