Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Handels- und Gesellschaftsrecht

Gesellschaften und Kaufleute


Das Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften; die Regelungen betreffen dabei sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften und Mischformen, welche sich aus mehreren Gesellschaften zusammensetzen.


Der Gesetzgeber gibt verschiedene Formen vor, in denen ein Unternehmen betrieben werden kann, etwa als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als Aktiengesellschaft (AG) oder als Einzelunternehmen auch mit der Möglichkeit der Eintragung (eingetragener Kaufmann – e.K.).

Bei der Wahl der Rechtsform des Unternehmens und der Ausformulierung der jeweiligen Gesellschaftsverträge gibt es nahezu unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten. Von der Verteilung der Geschäftsanteile, über die Form der Geschäftsführung und die Vertretung des Unternehmens bis hin zur Gewinnverteilung müssen viele Dinge geregelt werden. Um erhöhte Steuerlasten und Konflikte unter den Gesellschaftern zu vermeiden, zahlt es sich aus, den Rat eines Fachmannes in Anspruch zu nehmen.

Das Handelsrecht ist das „Recht der Kaufleute“, wobei es auch im Handwerk, in der Industrie und weiteren Wirtschaftszweigen Anwendung findet. Die deutsche Kodifikation des Handelsrechts im engeren Sinn findet sich zu wesentlichen Teilen im Handelsgesetzbuch (HGB). Das Handelsrecht regelt unter anderem, welche Eintragungen im Handelsregister vorgenommen werden müssen, welche Firmenbezeichnungen zulässig sind und unter welchen Voraussetzungen für die Verbindlichkeiten einer Firma gehaftet werden muss.

Das Leistungsspektrum unserer Kanzlei ist sowohl im Gesellschaftsrecht als auch im Handelsrecht breit gefächert:

  • Beratung und Vertretung von Unternehmen bzw. Unternehmern in jeglichen handelsrechtlichen Angelegenheiten, z.B. im Bereich der Handelsgeschäfte, im Handelsvertreter- und Vertriebsrecht, im Gewährleistungs- und Produkthaftungsrecht, sowie bei der Gestaltung von Verträgen aller Art, beispielsweise von Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Lizenzverträgen
  • laufende Betreuung von Unternehmen bzw. Unternehmern
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Beratung und Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, z.B. anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters, Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • umfassende Begleitung von Unternehmenskäufen oder -verkäufen