Gesellschaften und Kaufleute
Der Gesetzgeber gibt verschiedene Formen vor, in denen ein Unternehmen betrieben werden kann, etwa als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als Aktiengesellschaft (AG) oder als Einzelunternehmen auch mit der Möglichkeit der Eintragung (eingetragener Kaufmann – e.K.).
Bei der Wahl der Rechtsform des Unternehmens und der Ausformulierung der jeweiligen Gesellschaftsverträge gibt es nahezu unendlich viele Gestaltungsmöglichkeiten. Von der Verteilung der Geschäftsanteile, über die Form der Geschäftsführung und die Vertretung des Unternehmens bis hin zur Gewinnverteilung müssen viele Dinge geregelt werden. Um erhöhte Steuerlasten und Konflikte unter den Gesellschaftern zu vermeiden, zahlt es sich aus, den Rat eines Fachmannes in Anspruch zu nehmen.
Das Handelsrecht ist das „Recht der Kaufleute“, wobei es auch im Handwerk, in der Industrie und weiteren Wirtschaftszweigen Anwendung findet. Die deutsche Kodifikation des Handelsrechts im engeren Sinn findet sich zu wesentlichen Teilen im Handelsgesetzbuch (HGB). Das Handelsrecht regelt unter anderem, welche Eintragungen im Handelsregister vorgenommen werden müssen, welche Firmenbezeichnungen zulässig sind und unter welchen Voraussetzungen für die Verbindlichkeiten einer Firma gehaftet werden muss.