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Sozialrecht

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Unter dem Begriff des Sozialrechts kann sich der Nichtjurist kaum etwas vorstellen, obwohl jeder Bürger fast täglich mit Regelungen des Sozialrechts in Kontakt kommt. Das Sozialrecht umfasst Gesetze und Rechtsnormen, die dem Ausgleich bestehender und der Abwendung drohender sozialer Defizite an materieller Absicherung oder persönlicher bzw. beruflicher Entfaltungsmöglichkeiten zu dienen bestimmt sind.

Damit sind unter anderem solche Gesetze gemeint, die der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Behinderung dienen. Die meisten dieser Gesetze findet man in den Sozialgesetzbüchern SGB I bis SGB XII. Im Grunde sind dies die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie die Grundsicherung für Arbeitslose, das sogenannte „Hartz IV“. Aber auch für den Bürger häufig unbekannte Hilfen wie die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Hilfe für behinderte Menschen sind Teile des Sozialrechts.

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