Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Arbeitsrecht

Arbeit vergeben – Arbeit haben – Arbeit nehmen


Im Vergleich zu anderen Rechtsgebieten ist insbesondere das Arbeitsrecht geprägt von einer Vielzahl gesetzlicher Spezialregelungen, deren ständiger Weiterentwicklung und Konkretisierung durch eine ausgeprägte Rechtsprechung.


Das Individualarbeitsrecht regelt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Betroffen sind also die Gestaltung, Änderung und Beendigung von Arbeits- und Dienstverträgen, die Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen, die Abberufung von der Geschäftsführung, Kündigungen, die einvernehmliche Beendigung von Anstellungsverträgen, die Abwehr einer erwarteten Kündigung, die gerichtliche Interessenwahrnehmung in Kündigungsschutzverfahren, die Bewertung und Gestaltung von Arbeitszeugnissen, Leistungsklagen, Gratifikationen, Bonus, Provisionen und Tantiemen sowie die Probleme bei einer Entsendung (sog. Expatriate).

Im kollektiven Arbeitsrecht stehen hingegen Arbeitgeber, Betriebsräte und Gewerkschaften im Mittelpunkt, wobei es maßgeblich um Verhandlungen zur betrieblichen Mitbestimmung, Interessenausgleichs- bzw. Sozialplanverhandlungen und arbeitsrechtliche Beschlussverfahren geht.

Aufgrund dessen ist die anwaltliche Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen ein absolutes Muss. Wir „übersetzen“ das Arbeitsrecht für Sie in das tägliche Leben und lösen mit Ihnen gemeinsam Ihr arbeitsrechtliches Anliegen.

Nur so können alle Beteiligten ihre Rechtspositionen angemessen sichern und praktikable Lösungen, die der beruflichen Zukunft des Mandanten möglichst effektiv neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen, gefunden werden.

Im Arbeitsrecht gelten besonders kurze Fristen. So muss der Arbeitnehmer beispielsweise binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine so genannte Kündigungsschutzklage erheben.

Es empfiehlt sich auch deshalb, schnell den Rat bei unserem fachkundigen Rechtsanwalt einzuholen, um den Ausschluss von Rechtsschutzmöglichkeiten zu verhindern: Sie können sich sicher sein, dass wir auch in der Kürze der Zeit all unser Können und unsere Energie in die Lösung Ihres Falles investieren.

Mit unserem Tätigkeitsspektrum decken wir das Arbeitsrecht thematisch komplett ab. Neben der Vertretung in Prozessen liegt ein besonderer Schwerpunkt unserer Kanzlei in der (präventiven) Beratung und der arbeitsrechtlichen Praxisbegleitung.

Als auf dem Gebiet des Arbeitsrechts seit über 20 Jahren tätiger Anwalt berät Sie in unserer Kanzlei gerne Jochen Breitenbach, der durch die erfolgreiche Teilnahme an besonderen Fortbildungsveranstaltungen nebst Prüfung und Bearbeitung einer festgesetzten Mindestzahl von Mandaten die Bezeichnung eines Fachanwaltes tragen darf. Bei einem Fachanwalt kann der Rechtssuchende darauf vertrauen, dass dieser seine besondere Qualifikation tatsächlich nachgewiesen hat.