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Das Markenrecht gehört zum Bereich des „Rechts des geistigen Eigentums“ bzw. des „Immaterialgüterrechts“. Jede Art von Schöpfungen, die nicht in körperlicher Form existieren, bedürfen eines besonderen Schutzes, da sie – insbesondere im Zeitalter des Internets – schnell, anonym und ohne Probleme missbraucht werden können. Aus diesem Grund ist hier eine besonders kompetente und genaue Beratung unerlässlich.
Markenrecherche, Markenanmeldung und Markenüberwachung
Der Name eines Unternehmens oder eines Produktes entscheidet häufig über Erfolg oder Misserfolg auf dem nationalen sowie internationalen Markt. Mit der Wahl des richtigen Namens besteht die Möglichkeit, sich von seinen Mitbewerbern zu unterscheiden und sich bei seinen Kunden in Erinnerung zu halten. Wichtig ist es daher, die Wahl eines Namens oder eines Logos nicht leichtfertig zu wählen und den gewählten Namen dann umfassend zu schützen.
Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen (z.B die Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen) geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.
Eine Marke kann in Deutschland, in Europa und auch international eingetragen und geschützt werden. Vor einer Eintragung erfolgt eine Markenrecherche, um eine Kollision mit einer bereits geschützten Marke auszuschließen. Erst danach erfolgt die eigentliche Markenanmeldung, die mit Übergabe der Markenurkunde abgeschlossen wird. Nach der Eintragung einer Marke ist eine professionelle und konsequente Markenüberwachung unerlässlich. Hierbei werden die relevanten Markenregister überwacht und es wird gegen die Anmeldung einer Marke, die das Markenrecht verletzt, Widerspruch erhoben. Neben der Überwachung der Markenregister sollte gegen Personen, die eine geschützte Marke widerrechtlich nutzen, rechtlich vorgegangen werden. Dies erfolgt zunächst durch eine Abmahnung mit einer beigefügten Unterlassungserklärung; im Bedarfsfall auch mit gerichtlicher Hilfe.
Sie nennen uns eine Marke, die Sie eintragen möchten und wir überprüfen die rechtlichen Möglichkeiten einer solchen Eintragung.
Gibt es die Marke bereits? Ist ein Markenschutz überhaupt grundsätzlich möglich? Im Anschluss daran führen wir in Ihrem Namen die Anmeldung durch und übersenden Ihnen Ihre Markenurkunde. Häufig ist es schwierig zu beurteilen, welcher zeitliche Aufwand mit einer Markenanmeldung verbunden ist. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Pauschalangebot, das sowohl die anwaltlichen Kosten, wie auch die Verwaltungskosten umfasst, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, die Kosten und den wirtschaftlichen Wert einer Anmeldung zu erfassen und überblicken zu können.Auch nach Eintragung einer Marke betreuen wir Sie gerne umfassend. Dies gilt insbesondere für den Schutz Ihrer Marke, der nur dadurch gewährleistet werden kann, dass die Nutzung Ihrer Marke durch dritte Personen ohne Ihre Einwilligung unterbunden wird und die zum Erhalt des Markenschutzes notwendigen Maßnahmen ergriffen werden.
Eine Abmahnung besteht in der Regel aus zwei Bestandteilen. Einerseits aus einem Anschreiben, in dem die Sach- und Rechtslage aus Sicht des Abmahnenden dargelegt wird und andererseits aus einer Unterlassungserklärung, welche der Abgemahnte unterschreiben soll. Häufig sind der Abmahnung noch weitere Anlagen, wie zum Beispiel für den Einzelfall erhebliche Entscheidungen oder aber Urkunden über die Eintragung einer Marke beigefügt.
Der Abgemahnte lässt sich häufig von einer solchen Abmahnung einschüchtern und neigt dazu, die Unterlassungserklärung ohne vorherige Einholung eines juristischen Rates abzugeben und die geltend gemachten Anwaltsgebühren zu bezahlen. Aus Sicht eines juristischen Laien sind die geltend gemachten Ansprüche des Abmahnenden nachvollziehbar und die Fristsetzung ruft einen Zeitdruck hervor, der die Beiziehung eines Rechtsanwalts verhindern soll.
Dennoch sollte jeder, der eine Abmahnung erhalten hat, einen Rechtsanwalt konsultieren, um die Sach- und Rechtslage überprüfen zu lassen. Denn Unterlassungsansprüche werden nicht immer zu Recht geltend gemacht und die abverlangte Unterlassungserklärung ist unter Umständen zu weitgehend oder nicht angemessen. Die Beratung durch einen Rechtsanwalt kann dem Abgemahnten dazu dienen zu entscheiden, ob die Unterlassungserklärung verweigert, modifiziert oder abgegeben werden soll.
Sollten Sie Grund zur Annahme haben, dass eine dritte Person eines Ihrer Schutzrechte verletzt hat, ist Eile geboten, um größeren Schaden zu vermeiden. Denn die Nutzung einer Marke durch eine dritte Person kann schnell zu wirtschaftlichen Einbußen führen, die so gering wie möglich gehalten werden sollten. Dasselbe gilt auch bei der Verletzung eines Urheberrechts. In beiden Fällen ist Eile auch deswegen geboten, um zu verhindern, dass Ihre Beweissituation im Falle einer streitigen Auseinandersetzung geschwächt wird. Denn ein schnelles Handeln bietet auch die Möglichkeit, Beweise rechtzeitig zu sichern.
Zu Beginn unserer Tätigkeit erfolgt immer eine umfassende rechtliche Beratung, um Ihnen alle Möglichkeiten aufzuzeigen, gegen eine Rechtsverletzung vorzugehen. Ebenso wichtig ist die Aufarbeitung des Sachverhaltes, um die Rechtsverletzung beweissicher zu dokumentieren. Insbesondere im Rahmen des Urheberrechts ist für diese Beweissicherung technischer Fachverstand notwendig, so dass wir Ihnen zur gemeinsamen Aufarbeitung des Sachverhaltes externe Berater empfehlen können.
Erst in einem weiteren Schritt vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen umfassend außergerichtlich und gegebenenfalls gerichtlich. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte schnell, effektiv und kostensparend zu verteidigen.
Rufen Sie uns unverbindlich an unter 06251-84 29 0 oder schreiben uns eine E-Mail an kanzlei@ihreanwaelte.de. Wir rufen Sie dann unverzüglich zurück. Alternativ freuen wir uns auf Ihren Besuch in unseren Kanzleiräumen, um dort Ihr Anliegen persönlich unter vier Augen zu besprechen.
Gerne können Sie uns auch über unser Kontakt-Formular schreiben: