Spannungsverhältnis von Staat und Bürger
Rechte gegenüber dem Staat durchsetzen und erhalten!
Das Verwaltungsrecht befasst sich mit dem Verhältnis zwischen dem Staat (bzw. seiner einzelnen Institutionen) und dem Bürger. Das Verwaltungsrecht ist ein Teil des Öffentlichen Rechts und daher vom Zivilrecht zu trennen. Das Verwaltungsverfahren und das Verwaltungsgerichtsverfahren richten sich nach gesetzlichen Bestimmungen, die in der Verwaltungsgerichtsordunung (VwGO) und im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) geregelt sind.
Neben diesen allgemeinen Regelungen finden sich jedoch auch eine Vielzahl von Spezialgesetzen und Verordnungen, die bundesrechtlicher, landesrechtlicher oder kommunalrechtlicher Natur sein können. Die Vielzahl dieser Spezialgesetze macht es erforderlich, dass verwaltungsrechtliche Fragestellungen in unserer Kanzlei von mehreren Rechtsanwälten betreut werden. Auf diesem Wege lassen sich die Schnittmengen zwischen dem Öffentlichem Recht und dem Zivilrecht im Sinne des Mandanten am besten nutzen.
So sind Fragen beispielsweise rund um die Baugenehmigung bei einem Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bestens aufgehoben, denn dieser kann auch die zivilrechtliche Betreuung des Bauvorhabens übernehmen.