Werben und Verkaufen in den Grenzen des Rechts.
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder Ihnen wurde bereits eine einstweilige Verfügung zugestellt?
Wir sagen Ihnen:
Was wir für Sie tun können:
Wir kennen uns mit den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) genauso gut aus, wie mit den zahlreichen für Ihre Branche einschlägigen Spezialregelungen, wie z.B. zum Lebensmittelrecht, Kosmetikrecht, Arzneimittel- und Medizinproduktrecht, Produktsicherheitsgesetz, Elektrogesetz, Verpackungsverordnung, Textilkennzeichungsvorschriften, Preisangabenverordnung und den datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Was wir für Sie tun können:
Gerade auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts ist die Kenntnis der aktuellsten Rechtsprechung der jeweils befassten Gerichte Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Vorgehen.
Ihre Anwälte aus Bensheim helfen Ihnen bundesweit bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche und der Durchsetzung Ihrer Rechte und beraten Sie frühzeitig zu Ihren Vorhaben.
Rufen Sie uns unverbindlich an unter 06251-84 29 0 oder schreiben uns eine E-Mail an kanzlei@ihreanwaelte.de. Wir rufen Sie dann unverzüglich zurück. Alternativ freuen wir uns auf Ihren Besuch in unseren Kanzleiräumen, um dort Ihr Anliegen persönlich unter vier Augen zu besprechen.
Gerne können Sie uns auch über unser Kontakt-Formular schreiben: