Wir vertreten und beraten Sie in Straf- wie auch Bußgeldverfahren
Das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht haben gemeinsam, dass sie das Verhältnis zwischen Bürger und Staat regeln, indem sie im Interesse der Allgemeinheit bestimmtes Fehlverhalten zum Schutz bestimmter Rechtsgüter mit Sanktionen belegen, also unter Strafe stellen oder mit einem Bußgeld bzw. Fahrverbot belegen.Das Ordnungswidrigkeitenrecht gehört daher rechtlich gesehen zum Strafrecht, und ist diesem weitgehend nachgebildet.
Am häufigsten werden Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht geahndet. Zusätzlich gibt es in vielen Lebensbereichen Spezialgesetze, die ebenfalls Verstöße als Ordnungswidrigkeiten ahnden.
Wird Ihnen eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorgeworfen oder ist ein Bußgeld oder Fahrverbot angeroht bzw. verhängt worden, sollten Sie sich rechtzeitig an ihre Anwälte wenden.
Wir nehmen für Sie unverzüglich Einsicht in die Ermittlungsakte und prüfen sorgfältig die gegen Sie erhobenen Vorwürfe. Nach ausführlicher Erörterung mit Ihnen werden wir gemeinsam eine erfolgversprechende Verteidigung erarbeiten.
Unser Ziel ist dabei immer, dass Sie möglichst kostengünstig "aus der Sache" herauskommen.
„Wer mit einem Bußgeld belegt wird, hat nicht immer Schuld. Es gibt zahlreiche, fast undurchschaubare Fälle und darüber hinaus häufige Verfahrensfehler“, erklärt Spezialist Stefan Mayer. „Wenden Sie sich deshalb bei einem zweifelhaften Bußgeldbescheid an einen Verkehrsanwalt. Er gibt Ihnen rechtliche Sicherheit. Und wenn der Bußgeldbescheid ungerechtfertigt ist, trägt selbstverständlich Vater Staat sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten“.
Wir stehen Ihnen zur Seite bei: Strafanzeige, polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vorladung zur Vernehmung, Ermittlungsverfahren, Strafbefehl, Anklage, Beschlüsse des Gerichts, Berufungen etc.