Mit Verkehrsanwälten fahren Sie gut.
In Bensheims größter Anwaltskanzlei beraten, regulieren und vertreten gleich zwei Spezialisten die Rechtssuchenden in Verkehrsrechtsangelegenheiten. Während Rechtsanwalt Stefan Mayer schwerpunktmäßig die Ordnungswidrigkeiten-, Bußgeld- und Strafsachen (einschließlich Führerscheinrecht, Fahrverbot und MPU) betreut, beschäftigt sich Rechtsanwalt Jochen Breitenbach seit über 20 Jahren intensiv mit der Unfallregulierung und trägt seit 2012 den Titel "Fachanwalt für Verkehrsrecht".
Darüber hinaus kümmern sich die Verkehrsrechtsanwälte um Probleme im Bereich des PKW-Kauf- und Leasingrechts sowie des Versicherungsrechts.
Beim Unfall zum Anwalt!
„Leider machen immer noch viele Unfallopfer den Fehler, dass sie die Schadensregulierung selbst in die Hand nehmen und erst dann einen Anwalt suchen, wenn sie nicht mehr weiterkommen“, so der Bensheimer Jurist, Jochen Breitenbach. „Und die Versicherungsgesellschaften der Unfallverursacher versuchen immer stärker kurz nach dem Unfallereignis, (auch telefonischen) Kontakt mit den Geschädigten aufzunehmen. Unser Rat: Keinesfalls beeinflussen lassen oder Vereinbarungen treffen, zum Beispiel über die Wahl der Werkstatt, die Einschaltung eines Sachverständigen oder anderes. Einfach an den Verkehrsanwalt verweisen oder mitteilen, ein Anwalt werde sich kurzfristig melden. Denn: Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, dem Opfer so wenig wie möglich zu zahlen.“
Deshalb gilt die Empfehlung: Der Unfallgeschädigte sollte den Verkehrsrechtsanwalt als Spezialisten zu Rate ziehen, der nicht nur kompetent die Haftungsfrage beurteilen kann, sondern auch weiß, welche Schadenspositionen den Geschädigten zustehen und wie diese gegenüber einer Versicherung durchgesetzt werden. Erfahrungsgemäß erzielen Unfallgeschädigte, die sich durch einen Anwalt vertreten lassen, einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung ohne weiteres der gegnerischen Versicherung überlassen oder selbst versuchen, den Schaden abzuwickeln.
Häufig entstehen durch „im Eifer des Gefechts" abgegebene Erklärungen nicht wieder gutzumachende Fehler, oder aus Unkenntnis werden den Geschädigten eigentlich zustehende Ansprüche, wie beispielsweise Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Nutzungsausfallentschädigung oder Haushaltsführungsschaden nicht geltend gemacht.
Dabei ist wichtig zu wissen, dass die Versicherung des Schädigers (Unfallverursachers) stets auch die Kosten des Anwalts im Umfange der erfolgten Regulierung tragen muss. Aber auch wenn die Haftungsfrage nicht sicher ist, lohnt sich ein erstes Beratungsgespräch, denn in den seltensten Fällen muss der Anwalt dem Mandanten von der Durchsetzung seiner Ansprüche abraten, weil diese aussichtslos sind. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, muss sich der Rechtssuchende über die Kosten der Inanspruchnahme eines Anwalts ohnehin keine Gedanken machen. Rechtsschutz für Verkehrssachen gibt es schon für deutlich unter einhundert Euro im Jahr; mit Sicherheit eine lohnende Investition.
Beratung ist auch wichtig beim selbstverschuldeten Verkehrsunfall, wenn es um die Ansprüche gegenüber der Kasko- bzw. Unfallversicherung geht oder wenn die Unfallbeteiligten Probleme mit ihrer Werkstatt haben.
Bußgeld- und Ordnungswidrigkeiten
„Wer mit einem Bußgeld belegt wird, hat nicht immer Schuld. Es gibt zahlreiche, fast undurchschaubare Fälle und darüber hinaus häufige Verfahrensfehler“, erklärt Spezialist Stefan Mayer. „Wenden Sie sich deshalb bei einem zweifelhaften Bußgeldbescheid an einen Verkehrsanwalt. Er gibt Ihnen rechtliche Sicherheit. Und wenn der Bußgeldbescheid ungerechtfertigt ist, trägt selbstverständlich Vater Staat sämtliche Anwalts- und Verfahrenskosten“.
Einen PDF-Download zu Informationen bei Verkehrsunfällen finden sie hier