Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Der Europäische Rat hat am 29. September 2011 der Richtlinie KOM (2008) 151 der Europäischen Kommission zur Erleichterung der grenzübergreifenden Durchsetzung von Verkehrssicherheitsvorschriften zugestimmt. Ziel der Richtlinie ist die effiziente Bekämpfung von Verkehrsdelikten durch einen erleichterten europaweiten Datenaustausch. Erfasst von der Richtlinie sind die vier Verkehrsverstöße, die die meisten Todesopfer im Straßenverkehr in Europa verursachen: überhöhte Geschwindigkeit, Fahren unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen, das Nichtangurten und das Überfahren einer roten Ampel. Ebenfalls erfasst sind das Nichttragen eines Helmes, die unerlaubte Nutzung der Standspur und die Handynutzung während der Fahrt. Dem Staat, in dem das Delikt begangen wurde, werden nach der Richtlinie die Angaben zum Halter mitgeteilt. Der Halter erhält sodann einen Anhörungsbogen zu der Tat. Art und Höhe der Strafe richten sich nach dem Mitgliedsstaat, in dem die Tat begangen wurde. Der Rat und die Kommission erwarten, dass durch die Umsetzung der Richtlinie die Anzahl der jährlichen Verkehrstoten um 5.000 sinken wird. Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinienvorgaben umzusetzen.