Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

13.04.2011 Gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings

Ein gesetzliches Erbrecht des entfernteren Abkömmlings besteht auch dann, wenn der nähere Abkömmling durch Verfügung von Todes wegen enterbt wurde. Die bürgerlich-rechtliche Vorschrift über das Pflichtteilsrecht der Eltern und entfernteren Abkömmlinge setzt eine Pflichtteilsberechtigung des entfernteren Abkömmlings voraus, beschränkt diese aber zur Vermeidung einer Vervielfältigung der Pflichtteilslast.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 13.04.2011, Aktenzeichen IV ZR 204/09

16.03.2011 Nach der Schenkung eingetretene Wertgewinne

Da nach der gesetzlichen Wertung Grundstücke als nicht verbrauchbare Sachen für den Pflichtteilergänzungsanspruch bei Schenkungen mit dem Wert in Ansatz zu bringen sind, den sie zur Zeit des Erbfalls haben, hat der Pflichtteilsberechtigte auf etwaige Erhöhungen des Wertes der verschenkten Sache grundsätzlich keinen Anspruch.

Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 16.03.2011, Aktenzeichen 13 U 79/10

21.02.2011 Verzicht auf gesetzliches Erbe

Der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht kann als Verzicht auf eine durch gemeinschaftliches Testament erfolgte Zuwendung auszulegen sein, wenn diese sich mit dem gesetzlichen Erbrecht inhaltlich deckt. Dafür spricht, dass der Verzichtende bereits vor dem Erbfall im Wege der vorweggenommenen Erbfolge mit der Übertragung von Wohnungseigentum abgefunden wurde.

Landgericht Celle, Urteil vom 21.02.2011, Aktenzeichen 6 W 32/11

08.02.2011 Erbscheinerteilung

Ab Erteilung des Erbscheins ist dieser nicht mehr mit der Beschwerde anfechtbar. Hierzu genügt es nicht, dass das Nachlassgericht ausspricht, der beantragte Erbschein werde erteilt. Denn darin liegt keine Erteilung im familienrechtlichen Sinne. Vielmehr ist ein Erbschein erteilt, sobald er in Urschrift oder Ausfertigung dem Antragsteller ausgehändigt oder übersandt wurde. Solange dies nicht geschehen ist, steht der Beschwerde keine Erteilung entgegen.

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.02.2011, Aktenzeichen 14 Wx 52/10.

08.02.2011 Vermächtnis einer Immobilie an Minderjährige

Vermacht ein Erblasser seinem minderjährigen Enkel eine Immobilie, so bedarf es zur Grundstücksauflassung der Genehmigung durch einen zu bestellenden Ergänzungspfleger.

Oberlandgericht München, Urteil vom 08.02.2011, Aktenzeichen 34 Wx 18/11