Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Eine Beschwerdeschrift per E-Mail und PDF ist wegen Formunwirksamkeit zu verwerfen. Eine E-Mail genüge der gesetzlichen Schriftform nicht. Das gleiche gelte für einer Mail als Anhang beigefügte PDF-Datei, auch wenn diese später vom Gericht ausgedruckt wird; dann also in Schriftform vorliegt. Denn der Ausdruck hänge von einem Zutun des Empfängers ab, von dessen Zutun die Einhaltung von Formvorschriften aber nicht abhängen dürfe. Schließlich sei wegen der spezifischen verwendeten E-Mail-Adresse des Antragstellers nicht sicher, dass die Beschwerdeschrift auch wirklich von diesem stamme. Klage und Berufung können insofern nicht rechtssicher per E-Mail eingelegt werden. Wobei die Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs auch an den Bayerischen Sozialgerichten mittlerweile die Test-Phase erreicht hat. Bis diese aber abgeschlossen und der Elektronische Rechtsverkehr vollständig eingerichtet ist, bleibt der rechtssichere Zugang zu den Sozial- und Landessozialgerichten Bayerns Brief und Fax vorbehalten.