Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

In einer Werbeanzeige für ein Zeitschriftenabonnement, in der ein Bestellformular abgedruckt ist, mit dem eine Zeitschrift abonniert werden kann, ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Bestellung kein Widerrufsrecht besteht. Die Verpflichtung, die Verbraucher über das Nichtbestehen des Widerrufsrechtes zu informieren, stelle auch eine Marktverhaltensregelung dar. Den Verbrauchern würden Informationen vorenthalten, die sie für eine geschäftliche Entscheidung benötigten. Das Fehlen einer Belehrung über das Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes begründe die Gefahr, dass die Verbraucher unter Umständen im Vertrauen auf das Bestehen eines Widerrufsrechtes einen Vertrag über ein Jahresabonnement abschließen, den sie in der Folge nicht widerrufen könnten.