Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Am 28.2.2012 hat Bundesverkehrsminister Ramsauer die Eckpunkte der geplanten Neuregelung des Punktesystems vorgestellt. Vorgesehen ist ein sog. "Fahreignungsregister"(FAER), das das Verkehrszentralregister und mit dem "Fahreignungs-Bewertungssystem" das "Mehrfachtäter-Punktesystem" ablösen soll. In diesem FAER sind drei Maßnahmen-Stufen, die auf einem auch vorgesehenen sog. Punkte-Tacho abgebildet werden, vorgesehen: Bei einem Punktestand von 0-3 erfolgt eine Vormerkung des Fahrerlaubnisinhabers ohne weitere Maßnahme. Stufe 1: Wer 4 oder 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Stufe 2: Beim Punktestand von 6 oder 7 soll eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar erfolgen. Stufe 3: Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Die im Punktesystem bisher vorgesehenen sieben Kategorien sollen auf zwei reduziert werden. Unterschieden werden sollen künftig nur noch zwischen "schweren" und "besonders schweren" Verstößen. Die schweren Verstöße werden mit einem, die besonders schweren werden mit 2 Punkten bewertet. Die Ordnungswidrigkeiten, die bisher mit 1 -4 Punkten ohne Regelfahrverbot belegt waren, werden als schwere Verstöße, Ordnungswidrigkeiten mit 3 oder 4 Punkten und einem Regelfahrverbot sowie die Straftaten werden als besonders schwere Verstöße eingestuft. Tilgungshemmung und Überliegefrist sollen entfallen. Jede Tat wird in Zukunft nach ihrer eigenen Tilgungsfrist verfallen. Vorgesehen sind für schwere Ordnungswidrigkeiten 2,5 Jahre, für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten 5 Jahre und für Straftaten generell 10 Jahre. Für die Fristberechnung im Fahreignungsregister und die Maßnahmen nach dem "Fahreignungs-Bewertungssystem" wird nicht mehr der Tag des Verstoßes ausschlaggebend sein. Abgestellt werden soll auf den Zeitpunkt der Rechtskraft der Entscheidung. Ein neuer Verstoß während der Tilgungsfrist wird in Zukunft nicht mehr dazu führen, dass eine alte Tat länger im System gespeichert bleibt. Ausgeschlossen ist der derzeit mögliche Abbau von Punkten durch eine freiwillige Teilnahme an Seminaren. Zusammen mit der bei einem Punktestand von 6 oder 7 Punkten vorgesehenen Verwarnung wird ein Fahreignungsseminar angeordnet. Das Seminar muss innerhalb von 3 Monaten absolviert werden. Derzeit bestehende Eintragungen werden in das neue Sytem überführt. Dabei sollen Schlechter- oder Besserstellungen vermieden werden. Das wird bei dem teilweise völlig anderen System nicht einfach sein.