Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Wer neue Mitarbeiter über Internetplattformen wie etwa "XING" sucht bzw. sie von einem anderen Konkurrenzunternehmen abwerben will, kann wettbewerbswidrig handeln.Grundsätzlich ist es zwar erlaubt, dass man Mitarbeiter eines anderen Unternehmens abwirbt – auch über entsprechende Businessnetzwerke wie im vorliegenden Fall XING. Nicht jedoch wenn unlautere Begleitumstände hinzukommen. Solche Umstände können dann gegeben sein, wenn man den aktuellen Arbeitgeber dabei schlecht redet, also z.B. herabsetzende Äußerungen über den bisherigen Arbeitgeber trifft. Die Klägerin warf ihrem Mitbewerber vor, er habe versucht, auf Mitarbeiter der Klägerin Einfluss zu nehmen, diese abzuwerben und die Klägerin verächtlich zu machen. Die von dem Beklagten über Xing geführte Korrespondenz mit neuen Mitarbeitern der Klägerin stelle ein firmenschädigendes Verhalten dar. Der Beklagte habe die Mitarbeiter gezielt verunsichern und eine ablehnende Haltung gegenüber der Klägerin herbeiführen wollen. Wann ein Abwerben zulässig ist und worauf zu achten ist, kann jedoch zuverlässig nur im Einzelfall beurteilt werden.