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Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen Vertretungsbedarf gerechtfertigt sein, wenn sich dieser Bedarf als wiederkehrend oder sogar ständig erweist. Weder die Anzahl von hintereinander geschalteten Zeitverträgen noch die Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses sind ein Grund, um von einem Missbrauch der Vertretungsbefristung auszugehen. Auch ein ständiger Vertretungsbedarf für mehrere Arbeitnehmer in größeren Betrieben macht die Befristung nicht unwirksam. Allerdings müsse bei zunehmender Gesamtdauer des Arbeitsverhältnisses genauer geprüft werden, ob der letzten Befristungsvereinbarung ein nur vorübvergehender vertretungsbedarf zugrunde lag, oder ob der befristet beschäftigte Arbeitnehmer Daueraufgaben ausführt.