Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Wer in seiner fremdverpachteten Firmenkantine Essen stiehlt, darf nicht ohne weiteres fristlos entlassen werden, da hierdurch nicht der Arbeitgeber direkt geschädigt wurde.Im zugrunde liegenden Falle hatte ein Lagerist sich in der Kantine aus einem defekten Automaten ein belegtes Brötchen genommen und nicht an der Kasse bezahlt. Eine Videokamera zeichnete den Diebstahl auf, der zu einer fristlosen Entlassung führte. Laut Urteil schädigte der Lagerist jedoch nicht seinen Arbeitgeber direkt, sondern lediglich den Kantinenbetreiber. Nur wenn der Arbeitgeber von einem diebischen Mitarbeiter unmittelbar geschädigt werde, dürfe ohne Abmahnung fristlos gekündigt werden.