Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Wie das Bundesarbeitsgericht unlängst entschied, dürfen Lufthansa-Piloten ihrem Job auch ohne Pilotenmütze nachgehen. Die "Betriebsvereinbarung Dienstbekleidung" schreibt Lufthansa-Piloten auf Flughafen zwar vor, eine Uniform zu tragen, zu welcher bei (männlichen) Piloten auch eine sogenannte "Cockpit-Mütze" gehört. Pilotinnen hingegen dürfen frei entscheiden, ob sie diese Kopfbedeckung tragen möchten oder nicht. Eine solche Betriebsvereinbarung, die also lediglich männlichen Piloten das Tragen der Cockpit-Mütze vorschreibt, sei diskriminierend, verstoße gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und ist daher unwirksam. Alle Rechtfertigungsversuche seitens der Fluggesellschaft, wie etwa "eine Pilotenmütze entspreche dem klassischen Pilotenbild", waren fruchtlos. Die einheitliche Dienstkleidung soll das Cockpitpersonal in der Öffentlichkeit als hervorgehobene Repräsentanten des Luftfahrtunternehmens kenntlich machen. Gemessen an diesem Regelungszweck ist eine unterschiedliche Behandlung nicht gerechtfertigt. Ob es sich außerdem auch um eine Benachteiligung wegen des Geschlechts handelt, bedurfte keiner Entscheidung.