Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Es ist rechtmäßig, wenn mit einem Arbeitnehmer über Jahre hinweg jeweils sachlich begründete befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Ein "Blankoscheck" für Kettenarbeitsverträge ist dies jedoch trotzdem nicht. Mit "sachlichem Grund" sind genau bezeichnete, konkrete Umstände gemeint, die eine bestimmte Tätigkeit kennzeichnen und deshalb den Einsatz aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge rechtfertigen. Kettenarbeitsverträge sind insofern grunsätzlich gültig, sofern ein Rechtsgrund nach § 14 I TzBfG vorliegt.