Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Arbeitgeber können Mitarbeitern, denen sie wegen Anprangerns innerbetrieblicher Missstände gekündigt haben, nicht ein für alle Mal den Mund verbieten. Der entsprechende Eilantrag einer Berliner Krankentransportfirma ist vor Gericht abgeblitzt. Die Arbeitsrichter stützen ihre Entscheidung auf ein wichtiges Grundrecht. Im zugrunde liegenden Falle hatte ein privater Krankentransportdienst einem Rettungssanitäter fristlos gekündigt, nachdem dieser in den Medien über angebliche Missstände bei seinem Arbeitgeber berichtet hatte. Das Arbeitsgericht hält die Kündigung für rechtswirksam, denn der Arbeitnehmer habe nicht versucht, intern und ohne Veröffentlichung auf eine Beseitigung der angenommenen Missstände hinzuwirken. Zwar habe der Mitarbeiter mit seinen Äußerungen gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Gleichzeitig werden diese zur Kündigung berechtigenden Äußerungen selbst aber vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.