Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Das Landesarbeitsgericht Hamm hat kürzlich entschieden, dass der Arbeitgeber eine im Rahmen eines Wettbewerbs zum Erreichen bestimmter Vertriebszahlen ausgelobte Rolex-Uhr an den klagenden Gebietsverkaufsleiter aushändigen muss. Der Arbeitgeber bezweifelte, dass der Verkaufsleiter die für den Erhalt der Rolex erforderlichen Distributionspunkte erreicht habe, konnte dies jedoch nicht nachweisen. In ihrer Begründung weisen die Richter des LAG Hamm darauf hin, dass der Arbeitgeber das Aufschreiben der Distributionspunkte durch seinen damaligen Mitarbeiter nicht bestreitet. Gleichzeitig gelinge es dem Arbeitgeber nicht, überzeugend darzulegen, dass die Punkte zu Unrecht notiert wurden. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie seien daher erfüllt.