Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Fahrten vom Betrieb zu einer auswärtigen Arbeitsstelle sind vergütungspflichtige Arbeit. Durch Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine gesonderte Vergütungsregelung für eine andere als die eigentliche Tätigkeit und damit auch für Fahrten vom Betrieb zur auswärtigen Arbeitsstelle getroffen werden. Eine „Auslösung“, die nicht nur einen erhöhten Aufwand (zB für Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten) abdeckt, kann Entgeltcharakter haben.