Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Anomale Geruchsbelästigungen können einen Sachmangel eines Gebrauchtfahrzeuges darstellen. Bei einem "jungen" Gebrauchtwagen des gehobenen Preissegments, der noch kein Jahr zugelassen ist und eine Laufzeitleistung von unter 1000 km aufweist, kann ein durchschnittlicher Käufer erwarten, dass in diesem keine anomalen, gummiartigen Gerüche wahrnehmbar sind.