Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

Treten nach einer Vielzahl von Reparaturversuchen weiterhin klappernde Geräusche am Unterboden eines Neuwagens auf, kann der Käufer das Fahrzeug zurückgeben, wenn er das berechtigte Gefühl hat, dass mit dem Fahrzeug etwas nicht stimmt. Ein nicht zu beseitigendes klapperndes Geräusch aus dem Bereich der Vorderradaufhängung berechtigt den Kläger zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Auch wenn die insoweit voraussichtlich anfallenden Mängelbeseitigungskosten unterhalb der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises liegen würden, ergebe sich die Erheblichkeit dieses Mangels aus seiner subjektiven Bedeutung. Ein Fahrzeug, in dem sich die Insassen nicht sicher fühlten, sei mangelhaft.