Aktuelles
Treten nach einer Vielzahl von Reparaturversuchen weiterhin klappernde Geräusche am
Unterboden eines Neuwagens auf, kann der Käufer das Fahrzeug zurückgeben, wenn er das
berechtigte Gefühl hat, dass mit dem Fahrzeug etwas nicht stimmt. Ein nicht zu beseitigendes
klapperndes Geräusch aus dem Bereich der Vorderradaufhängung berechtigt den Kläger zum
Rücktritt vom Kaufvertrag. Auch wenn die insoweit voraussichtlich anfallenden
Mängelbeseitigungskosten unterhalb der Bagatellgrenze von einem Prozent des Kaufpreises
liegen würden, ergebe sich die Erheblichkeit dieses Mangels aus seiner subjektiven
Bedeutung. Ein Fahrzeug, in dem sich die Insassen nicht sicher fühlten, sei mangelhaft.