Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Noch in diesem Jahr soll ein Regierungsentwurf zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) in den Deutschen Bundestag eingebracht werden. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat zum jetzt vorgelegten Referentenentwurf Stellung bezogen. Der Deutsche Anwaltverein hat diesen Entwurf als insgesamt gelungen bezeichnet. Die Handhabung von Massenklagen mit kapitalmarktrechtlichem Bezug wird effektiver gestaltet. Gegenüber dem derzeitigen KapMuG ist die vorgesehene Gliederung übersichtlicher. Die Anpassung des „neuen KapMuG“ an die Begrifflichkeiten der ZPO vereinfacht die Auslegung der vorgesehenen Regelungen in der Praxis. Der DAV schlägt aber auch vor, einzelne Regelungen nachzubessern und hat dazu Anregungen in die Diskussion eingebracht.