Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Hat es eine Bank versäumt, Kunden vor einem Investment in einen geschlossenen Fonds über die Verbindung zwischen Treuhänder und Emissionshaus zu unterrichten, steigen die Chancen des Anlegers auf Schadenersatz. Im der Entscheidung zugrunde liegenden Fall geht es um das Beteiligungsmodell IVG Euroselect 14, mit dem rund 9.000 Anleger in das bekannte Londoner Hochhaus "The Gherkin" investiert hatten. Das Gebäude wurde kürzlich auf Betreiben der finanzierenden Banken zwangsweise verkauft, Anleger müssen mit dem Totalverlust ihres investierten Kapitals rechnen. Die Anleger hatten sich über die Treuhandgesellschaft Wert-Konzept Immobilienfonds Verwaltungsgesellschaft mbH (heute PFM GmbH) beteiligt, die zum Konzern des Emissionshauses IVG gehörte. Deshalb bestand das Risiko, dass sie die Anlegerinteressen nicht unabhängig wahrnehmen konnte. Darüber hätte die Commerzbank, die den Fonds vertrieben hat, ihre Kunden bei der Beratung aufklären müssen. Über die in einer solchen Konstellation besonderen Risiken, muss im Anlageberatungsgespräch gesondert aufgeklärt werden.