Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Unlängst hat das Kammergericht Berlin einem Anleger des geschlossenen Fonds MHF Delbrück Film Produktion 2003 (kurz: Delfi 2003) Schadensersatz zugesprochen. Die Bethmann Bank AG, die damals ihren Kunden Beteiligungen an dem Fonds empfohlen hatte, muss dem Kläger wegen Falschberatung auf Basis von Prospektmängeln knapp 3.000 Euro zuzüglich Zinsen zahlen. Zudem muss die Bank den Anleger von allen steuerlichen und wirtschaftlichen Nachteilen freistellen, die aus der Beteiligung an der MHF Delbrück Film Produktion 2003 GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft resultieren; im Gegenzug tritt der Anleger die Fondsbeteiligung an die Bank ab. Er konnte durch die erfolgreiche Klage eine vollständige Rückzahlung seiner Kapitalbeteiligung erreichen und einen Verlust vermeiden. Entscheidend für den Ausgang des Verfahrens war die Falschberatung der Bank aufgrund von Prospektfehlern. So wurde im Fondsprospekt mit dem US-Unternehmen Franchise Pictures ein wesentlicher vorgesehener Vertragspartner für die geplanten Filmproduktionen vorgestellt, wobei dieser seinerzeit einer Zivilklage über 75 Mio. US$ ausgesetzt war und später infolge einer gerichtlichen Verurteilung Insolvenz anmeldete. Der Prospekt stellte laut Gericht die Geschäftsbeziehung des Delfi 2003 zur sog. Franchise-Gruppe unzureichend dar; über die Risiken im Zusammenhang mit möglichen Filmproduktionen und entsprechenden Verhandlungen mit Produktionsfirmen sei der Kläger nicht ausreichend aufgeklärt worden. Den tatsächlichen Sachverhalt bezüglich der Zivilklage habe man im Prospekt verharmlost.