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Ein mittelständisches Unternehmen hatte bei der Deutschen Bank einen sog. Zinssatz-Swap-Vertrag (CMS Spread Ladder Swap) abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof verurteilte das Geldinstitut zu über 500.000 EUR Schadensersatz. Ausgangspunkt für diese Entscheidung war, dass die Bank nach Auffassung des Gerichts infolge mangelhafter Beratung für erhebliche Verluste auf Seiten der Investoren sorgte.