Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Auch einfache Tätigkeiten, die für die Funktionalität der Gesamtwerkleistung nicht wichtig sind, sind zumindest stichprobenartig zu überwachen. Die Bauüberwachung darf sich insoweit nicht darauf beschränken, die von den Lieferanten und Auftragnehmern vorgelegten Papiere einer bloßen Durchsicht vom Büroschreibtisch aus zu unterziehen.