Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Unterzeichnet der Bauherr den neuesten, von der vorherigen Planung abweichenden Planungsstand (hier: einen Tekturantrag), gibt er dadurch zu verstehen, dass er inhaltlich mit der Planänderung einverstanden ist. Durch eine solche Unterschrift kommt darüber hinaus zum Ausdruck, dass sich der Bauherr ausreichend beraten sieht und bereit ist, die vom Architekten für dessen Weiterarbeit benötigte Entscheidung zu treffen. Weist der Architekt auf eine Grenzüberschreitung hin und besteht der Bauherr gleichwohl auf der vorgesehenen Bauausführung, hat der Architekt seine Verpflichtung, auf die Einhaltung der Grundstücksgrenzen hinzuwirken, erfüllt.