Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Eine von der Baugenehmigung abweichende Zuordnung von Abstellräumen zu den Wohnungen und die daraus folgende baurechtswidrige Veräußerung des Wohnungseigentums durch den Bauträger ist eine unerlaubte Handlung. Der Bauträger haftet deshalb bis zu 30 Jahre auf Schadensersatz. Wendet sich der Bauträger gegen die Höhe geltend gemachter Schadenspositionen, muss er diese substantiiert bestreiten und angemessene Preise jedenfalls der Größenordnung nach benennen.