Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Vor Beginn von Bauarbeiten ist es Aufageb des Bauträgers, prüfen zu lassen, ob der entsprechende Baugrund ausreichend tragfähig ist. Verschweigt der Bauträger jedoch, dass er die zur Vermeidung einer fehlerhaften Gründung notwendige Baugrunduntersuchung nicht in Auftrag gegeben hat, handelt er arglistig.