Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Eine von den Parteien vereinbarte und vorgenommene Bemusterung verdrängt die Vorgaben des Leistungsverzeichnisses, wenn die Bemusterung die geschuldete Werkbeschaffenheit endgültig festlegt. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber bei der Bemusterung alle Abweichungen vom Leistungsverzeichnis ohne Weiteres erkennen konnte.