Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Im Bestreiten von Mängeln im Prozess liegt nicht stets die ernsthafte und endgültige Verweigerung der Nachbesserung. Sind jedoch in einem selbständigen Beweisverfahren Mängel festgestellt worden und erklärt sich der Auftragnehmer dessen ungeachtet nicht zur Mängelbeseitigung bereit, sondern bestreitet die Mängel zum großen Teil, ist dies als endgültige Verweigerung einer Mängelbeseitigung anzusehen.