Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Werden Terrassendielen zwar alle mit dem vereinbarten Farbton (konkret: Palisander) geliefert, entstammen aber zwei verschiedenen Produktionschargen, so dass sie sich in der Helligkeit des Farbtons deutlich erkennbar unterscheiden und bei gemeinsamer Verlegung kein optisch einheitliches Erscheinungsbild ergeben, liegt trotz liegt trotz der Zuordnung beider zum vereinbarten Farbton ein Sachmangel vor.