Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Weisen verlegte Fliesen nicht oder nur stellenweise die notwendige Kontaktschicht zwischen Verlegemörtel und Oberbelag auf, weil der Verlegemörtel zum Teil bröselig ist, die Mindestanforderungen an seine Druckfestigkeit nicht eingehalten sind und weil die Betontragplatte stellenweise nicht ausreichend sauber (abgefräst oder sandgestrahlt) war, macht das eine Komplettsanierung des gesamten Bodenbelags erforderlich. Das soll selbst dann gelten, wenn auf einer Gesamtfläche von 700 qm (lediglich) acht Bodenöffnungen und 10 Probeentnahmen für Laboruntersuchungen vorgenommen wurden und an keiner Probe ein mangelfreier Zustand gegeben ist.