Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

de
06251 84 29 0

Aktuelles

Wie der Bundesgerichtshof unlängst feststellte, müssen Bauträger Wohnungskäufern bei erheblichem Bauverzug und fehlendem gleichwertigen Wohnraum Nutzungsausfallentschädigung zahlen. So können Wohnungskäufer vom Bauträger insbesondere dann eine solche Nutzungsausfallentschädigung verlangen, wenn sich die Fertigstellung und Übergabe der Wohnung längere Zeit verzögern und der Käufer in dieser Zeit über keinen gleichwertigen Wohnraum verfügt. So wurden neue Grundsätze eingeführt, nach denen ein Schadensersatzanspruch wegen der Vorenthaltung von Wohnraum gegeben sein kann.