Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Im Bauvertragsrecht werden in jüngster Zeit verstärkt Zweifel an der korbion´schen Formel "Guter Preis bleibt guter Preis und schlechter Preis bleibt schlechter Preis" laut. Gehen die Parteien übereinstimmend davon aus, dass die Berechnung des neuen Preises im Wege einer Fortschreibung der dem Vertrag zugrunde liegenden Kalkulation des Auftragnehmers (und nicht anhand tatsächlicher oder üblicher Kosten) zu erfolgen hat, ist das Gericht daran gebunden. Die Ermittlung der Vergütung für eine geänderte Leistung erfolgt in diesem Fall in der Weise, dass - soweit wie möglich - an die Kostenelemente der Auftragskalkulation angeknüpft wird. Abzustellen ist dabei grundsätzlich auf die Auftragskalkulation der geänderten Position.