Aktuelles
Sind die Erben eines Nachlasses nicht bekannt, werden nicht selten sogenannte Erbenermittler beauftragt, den oder die Erben ausfindig zu machen. Meist handelt es sich dabei um spezialisierte Privatdetektive und Auskunfteien.
Einem Erbenermittler kann die Einsicht in Nachlassakten verweigert werden. Das Recht auf Akteneinsicht setzt stets ein vernünftigerweise gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art voraus. Hierzu zählt nicht das allgemeine berufliche Interesse eines gewerblichen Erbenermittlers.