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Die Entziehung des Pflichtteils kann darauf gestützt werden, dass der Pflichtteilsberechtigte wegen Vergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurde. Grundsätzlich unterliegt eine wirksam Pflichtteilsentziehung strengen Voraussetzungen. Nicht selten scheitert der Pflichtteilsentzug an der mangelhaften oder unvollständigen Darstellung des Kernsachverhalts im Testament, der die Entziehung rechtfertigen soll. Als ausreichender Nachweis werden beispielsweise Tagebuchaufzeichnungen gesehen, die ein rechtswidriges Verhalten hinreichend belegen können. Weiterhin darf keine spätere Verzeihung des Erblassers vorliegen, damit der Grund zur Pflichtteilsentziehung bestehen bleibt.