Aktuelles
Die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen im Sinne einer Pflichtteilsstrafklausel erfordert ein ernsthaftes Verlangen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber dem Erben, nicht aber eine erfolgreiche oder gar gerichtliche Durchsetzung oder die wirksame Ausschlagung des Nacherbes.