Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Aktuelles

Überträgt ein Elternteil an einen Abkömmling eine Immobilie und überträgt der Abkömmling ½ Miteigentumsanteil als ehebedingte Zuwendung auf seine Ehefrau, liegt eine freigebige Zuwendung des Schwiegervaters an die Schwiegertochter nicht vor. Die Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vollziehung (AdV) des angefochtenen Schenkungsteuerbescheides sind erfüllt.