Aktuelles
Obwohl Direktversicherungen eine sehr alte Form der betrieblichen Altersversorgung sind, gibt es immer noch ungeklärte Fragen. Die Todesfall-Leistung aus einer Direktversicherung an den hinterbliebenen, nicht eingetragenen Lebensgefährten unterliegt nicht der Erbschaftsteuer. Denn auch ein gleichgeschlechtlicher nicht eingetragener Lebensgefährte wird vom Hinterbliebenenbegriff in der betrieblichen Altersversorgung umfasst.