Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Obwohl Direktversicherungen eine sehr alte Form der betrieblichen Altersversorgung sind, gibt es immer noch ungeklärte Fragen. Die Todesfall-Leistung aus einer Direktversicherung an den hinterbliebenen, nicht eingetragenen Lebensgefährten unterliegt nicht der Erbschaftsteuer. Denn auch ein gleichgeschlechtlicher nicht eingetragener Lebensgefährte wird vom Hinterbliebenenbegriff in der betrieblichen Altersversorgung umfasst.