Fachanwälte Dallhammer und Kellermann in Bensheim

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Wird einem unterhaltspflichtigen Arbeitnehmer ein Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zu Verfügung gestellt, erhöht sich sein unterhaltspflichtiges Einkommen in dem Umfang, in dem er eigene Aufwendungen für die Unterhaltung eines Pkw erspart. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und insoweit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts – Familiengericht – Gladbeck bestätigt.